Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
1.1. "Therastic", Inhaber Dipl.-Ing. Manuel Geier, per postalischer Anschrift: Hauptstraße 155 Haus 25, 2391 Kaltenleutgeben, Österreich (im Folgenden "ANBIETER" genannt) bietet die Software-Anwendung „THERASTIC“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Version (in der Folge „ANWENDUNG“) dem Kunden als Software-as-a-Service-Variante an.
1.2. Dieser Lizenzvertrag (SaaS-Vertrag) richtet sich ausschließlich an Personen, die die Leistungen zu beruflichen Zwecken nutzen wollen, also Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „KUNDE“ genannt). Dieser Lizenzvertrag bildet einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten ausdrücklich nicht. Die Nutzungsbedingungen des ANBIETERs bilden einen integralen Bestandteil dieses Lizenzvertrages. Im Falle eines Widerspruches zwischen diesem Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen des ANBIETERs haben die Bestimmungen des Lizenzvertrages Vorrang.
1.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne jegliche Absicht der Diskriminierung. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Anwendungsbereich und Hinweis auf Open Source Komponenten
2.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit der Miete und Nutzung der ANWENDUNG gilt dieser Lizenzvertrag in seiner zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung.
2.2. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2.3. Die ANWENDUNG enthält proprietäre Softwarekomponenten und Open-Source-Software-Komponenten (nachfolgend "OSS-Komponenten"). Hinsichtlich der OSS-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der OSS-Lizenzgeber. Der ANBIETER ist nicht Vertragspartner des KUNDEN in Bezug auf die OSS-Komponenten und kann für diese nicht haftbar gemacht werden. Dieser Lizenzvertrag bezieht sich daher ausschließlich auf die proprietären Softwarekomponenten. Mit "proprietärer Software" sind jene Elemente gemeint, die vom ANBIETER entwickelt wurden und deren Quellcode als vertraulich zu qualifizieren ist.
3. Einsatz der Open Source Komponenten
3.1. Die vom ANBIETER entwickelte und bereitgestellte ANWENDUNG enthält Komponenten, die als Open Source Software lizenziert sind. Die OSS-Komponenten dürfen nur unter den jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen genutzt werden. Die OSS-Komponenten werden auf Anfrage vom KUNDEN vom ANBIETER zur Verfügung gestellt.
3.2. Achtung: Vertragspartner des KUNDEN ist in Bezug auf die verwendeten OSS-Komponenten nicht der ANBIETER, sondern der jeweilige Open-Source-Lizenzgeber.
3.3. Achtung: Der ANBIETER weist darauf hin, dass mit dem Einsatz von OSS-Komponenten Risiken verbunden sind. Als Beispiele sind zu nennen: Da der Quellcode der OSS-Komponenten öffentlich ist, ist er regelmäßig anfällig für Sicherheitsvorfälle; ferner ist eine dauerhafte Wartung und Nutzung der OSS-Komponenten nicht gewährleistet; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind weitgehend ausgeschlossen.
4. Nutzungsbedingungen
4.1. Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Geschäftsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln. Hat der KUNDE den Verdacht des Missbrauchs durch Dritte, hat er den ANBIETER unverzüglich darüber zu informieren.
4.2. Der KUNDE hat alle Handlungen zu unterlassen, die die technische Leistungserbringung des ANBIETERs gefährden oder beeinträchtigen können (einschließlich Cyber-Attacken). Ein solches Verhalten wird strafrechtlich verfolgt.
4.3. Der KUNDE haftet vollumfänglich für das Verhalten seiner Mitarbeiter.
4.4. Das Scrapen von Informationen, welche in der ANWENDUNG abgebildet werden, ist ausdrücklich verboten.
4.5. Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung der ANWENDUNG behält sich der ANBIETER das Recht vor, dem KUNDEN die Nutzung der ANWENDUNG zu verweigern.
4.6. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die für die Nutzung der Dienste notwendige elektronische Infrastruktur zu schaffen. Dies bedeutet auch, dass der KUNDE über die notwendige Soft- und Hardwareausstattung zur Nutzung der ANWENDUNG verfügt. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Auskünfte oder Ratschläge zu erteilen.
4.7. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die ANWENDUNG keine Inhalte erfasst, die illegale Informationen enthalten. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für einen rechtswidrigen Einsatz der ANWENDUNG.
4.8. Der ANBIETER behält sich vor, die für den KUNDEN generierte Url zu seinem Profil jederzeit abzuändern.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Die vom ANBIETERs angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert (und daher hinzuzurechnen).
5.2. Der Inhalt der vereinbarten Leistung ergibt sich aus dem vom KUNDEN gewählten Paket bzw Angebot.
5.3. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
5.4. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen 14 Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETER 9,2 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen, über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, dem ANBIETER entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Pro Mahnschreiben können Kosten von EUR 40,00 geltend gemacht werden.
5.5. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 45 Tagen ist der ANBIETER berechtigt, seine Leistungen zurückzubehalten. Ist der KUNDE mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der ANBIETER die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages auf einmal verlangen („Terminverlust“).
5.6. Die Zahlung erfolgt im Voraus für einen Monat oder ein Jahr, je nach Auswahl des KUNDENs. Im Falle eines Abonnements kann das vom KUNDEN angegebene Konto automatisch belastet werden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe, Inc.
5.7. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich an die Inflation anzupassen. Als Referenzwert gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex. Eine Preiserhöhung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Kosten für das Hosting der ANWENDUNG erhöhen.
5.8. Der KUNDE kann zusätzliche, nutzungsbasierende Pakete, wie "weitere Standorte", ergänzend zum Abonnement in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt anteilig für die Dauer in der solches Paket aktiv war oder der Anzahl der verwendeten Einheiten eines Paketes im Nachhinein. Bei einer automatischen Verlängerung, kann die Abrechnung gewisser Pakete im Voraus erfolgen. Zu viel bezahlte Beträge werden dem KUNDEN gutgeschrieben.
6. Verwertungsrechte und Quellcode
6.1. Der KUNDE darf die vom ANBIETER angebotene ANWENDUNG nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
6.2. Der ANBIETER räumt dem KUNDEN mit der vollständigen Bezahlung aller Gebühren und Auslagen eine nicht ausschließliche Lizenz (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG „Werknutzungsbewilligung") zur Nutzung der ANWENDUNG ein, die zeitlich auf die Dauer des Abonnements ("Abonnementlizenz") und räumlich und inhaltlich auf die Zwecke der Geschäftsbeziehung beschränkt ist.
6.3. Eine Unterlizenzierung oder Weiterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
6.4. Das Recht zur Dekompilierung und Reverse Engineering der ANWENDUNG ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die ANWENDUNG ohne Zustimmung des ANBIETERs zu verändern.
6.5. Kennzeichnungen der ANWENDUNG, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
6.6. Der Quellcode der ANWENDUNG wird ausdrücklich nicht geschuldet. Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet. Supportleistungen werden ebenfalls nicht geschuldet.
6.7. Der der KUNDE ist berechtigt, die ANWENDUNG für den jeweiligen Betriebsstandort in unbeschränkter Anzahl zu nutzen. Für jeden Betriebsstandort bedarf es jedoch einer separaten Lizenz.
6.8. Hinweis: Die Nutzung der OSS-Komponenten wird durch die jeweiligen Lizenzbedingungen geregelt. Alle in diesen Lizenzbedingungen gemachten Nutzungsbeschränkungen und Urheberrechtsbezeichnungen gelten nicht für die OSS-Komponenten.
7. Back-Ups und Speicherung von Daten
7.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erstellt der ANBIETER keine Sicherungskopie der in der ANWENDUNG erzeugten und/oder gespeicherten Daten während ihrer Nutzung.
7.2. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, welche mit der ANWENDUNG erfasst werden, nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht werden. Es obliegt daher ausschließlich dem KUNDEN, rechtszeitig die Daten zu sichern.
8. Service Levels
8.1. Der ANBIETER bemüht sich auf Anfragen, an Werktagen, binnen 48 Stunden (ME-Zeitzone) via E-Mail zu reagieren.
8.2. Der ANBIETER bemüht sich um eine Verfügbarkeit der ANWENDUNG von 99,0 % pro Jahr. Angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle wegen höherer Gewalt werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht in Abzug gebracht.
9. Mitwirkungspflichten
9.1. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER bei der Bereitstellung der ANWENDUNG laufend und in zumutbarem Umfang zu unterstützen und gegebenenfalls einen (Fern-)Zugriff auf die ANWENDUNG zu ermöglichen. Insbesondere hat der KUNDE dem ANBIETER die erforderlichen Informationen, Daten und Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und seine Wünsche und Vorstellungen zur Leistungserbringung rechtzeitig und deutlich mitzuteilen.
9.2. Im Falle notwendiger (Sicherheits-) Updates der ANWENDUNG ist der KUNDE verpflichtet, deren Installation durch den ANBIETER zu dulden.
10. Änderungen, Customizing, Upgrades and Updates
10.1. Der KUNDE hat das Recht, Änderungen an der ANWENDUNG vorzuschlagen (Change Request oder Customizing), wobei der ANBIETER nicht verpflichtet ist, diese Änderungen umzusetzen.
10.2. Die gewünschten Änderungen sind vom KUNDEN möglichst genau in Form eines Lastenheftes zu beschreiben.
10.3. Updates, also die Instandhaltung der ANWENDUNG, sind von den laufenden Lizenzgebühren abgedeckt.
10.4. Upgrades, also die Verbesserung der ANWENDUNG, sind von den laufenden Lizenzgebühren nicht abgedeckt und sind daher separat zu entlohnen.
10.5. Änderungswünsche werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand abgerechnet wobei ein Stundensatz von EUR 120 zzgl USt zu Anwendung gelangt.
11. Gewährleistung, Haftungsausschluss und Schadloserklärung
11.1. Maßgeblich für die Beschaffenheit der vom ANBIETER bereitgestellten ANWENDUNG ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Leistungsbeschreibung.
11.2. Der ANBIETER ist berechtigt, etwaige Mängel durch wirtschaftlich und technisch zumutbare Umgehungslösungen („Workarounds“) zu beheben.
11.3. Die Haftung des ANBIETERs für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen.
11.4. Die Haftung des ANBIETERs ist auf die Höhe des vom KUNDEN bezahlten oder (hochgerechnet) zu bezahlenden Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr.
11.5. Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen.
11.6. Der ANBIETER haftet nicht für entgangenen Gewinn.
11.7. Der ANBIETER ist um einen störungsfreien Betrieb der ANWENDUNG bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der ANBIETER eine Einflussmöglichkeit hat. Dem ANBIETER bleibt es unbenommen, den Zugang zur ANWENDUNG aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
11.8. Der ANBIETER haftet nicht für Inhalte, die der KUNDE in der ANWENDUNG veröffentlicht. Der KUNDE stellt den ANBIETER für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des KUNDENs im Zusammenhang mit der Nutzung der ANWENDUNG ergeben, die der KUNDE zu vertreten hat.
11.9. Hinweis: Bei OSS-Komponenten richtet sich die Haftung und Gewährleistung ausschließlich nach den Regeln der OSS-Lizenzbedingungen. Diese OSS-Lizenzbedingungen enthalten in der Regel weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen. Der ANBIETER haftet nicht für die OSS-Komponenten.
11.10. Während der kostenlosen Testphase sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
12. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
12.1. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweils erforderlichen Geschäftspartner ist zulässig, soweit dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, berechtigter Interessen und der gesetzlichen Pflichten erforderlich (Art 6 Abs 1 lit b, c und lit f DSGVO). Im Übrigen ist der ANBIETER verpflichtet, über die ihm aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
12.2. Der Quellcode der ANWENDUNG ist als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 26b UWG zu qualifizieren und unterliegt als solches angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen.
12.3. Der ANBIETER weist darauf hin, dass Daten des KUNDEN zu Werbezwecken auf der Grundlage von berechtigten Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden dürfen. Der KUNDE kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
12.4. Nachdem im Zuge der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN durch den ANBIETER verarbeitet werden, schließen die Parteien den in Anhang I ersichtlichen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO ab.
13. Audit-Klausel
13.1. Der ANBIETER hat die Möglichkeit, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG zu überprüfen. Unabhängig davon, kann der ANBIETER vom KUNDEN einen Nachweis verlangen, wonach die ANWENDUNG lizenz-, und rechtskonform genutzt wird. Anfragen im Zusammenhang mit der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
13.2. Der ANBIETER ist berechtigt, die Einhaltung der lizenz-, und rechtskonformen Nutzung der ANWENDUNG durch den KUNDEN jederzeit nach mindestens 14tägiger Ankündigung vor Ort oder aber remote zu überprüfen (Lizenz-Audit). Der ANBIETER kann sich dabei eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts bedienen. Der ANBIETER wird dabei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie datenschutzrechtliche Interessen des KUNDENS bestmöglich respektieren. Das Audit wird unter Schonung der operativen Tätigkeit des KUNDENS zu ordentlichen Geschäftszeiten abgehalten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt jede Partei selbst. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER die für diese Zwecke erforderlichen Information zur Verfügung zu stellen und im Zuge des Lizenz-Audits mit dem ANBIETER zu kooperieren. Widrigenfalls ist der ANBIETER zu einer Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt. Dies geschieht unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche.
14. Referenzklausel
14.1. Der ANBIETER ist berechtigt, auf die Tatsache der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN durch einen Hinweis auf seiner Website oder anderen Marketing-/Geschäftsunterlagen hinzuweisen. Er ist berechtigt, in diesem Zusammenhang das Logo des KUNDEN zu verwenden. Dieses Recht besteht auch über dieses Vertragsverhältnis hinaus.
15. Vertragsdauer
15.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
15.2. Monatliche Kündigung: In dieser Variante kann das Vertragsverhältnis bis vor der automatischen Verlängerung gekündigt werden.
15.3. Jährliche Kündigung: In dieser Variante kann das Vertragsverhältnis bis vor der automatischen Verlängerung gekündigt werden. Während dem Vertragsjahr ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen.
15.4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Parteien unbenommen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Mödling, Österreich.
17. Weiterempfehlungen
17.1. Sofern der KUNDE ein Abonnement abgeschlossen hat, kann er als WERBER weitere NEUKUNDEN mithilfe seines eindeutigen Weiterempfehlungs-Codes werben.
17.2. Beworbene NEUKUNDEN müssen den Weiterempfehlungs-Code vor dem Abschluss ihres ersten monatlichen oder jährlichen Abonnements einlösen. Eine nachträgliche Empfehlung für einen bereits bestehenden KUNDEN ist nicht möglich.
17.3. Der NEUKUNDE erhält beim erfolgreichen einlösen eines Codes direkt ein GUTHABEN für Therastic. Der KUNDE erhält ein GUTHABEN für Therastic, sobald der geworbene NEUKUNDE ein Abonnements abschließt.
17.4. Vorhandenes GUTHABEN wird automatisch bei der nächsten Abrechnung eingelöst.
17.5. GUTHABEN wird nicht ausbezahlt und kann nur im Rahmen eines Therastic-Abonnements eingelöst werden. Andere Zwecke sind ausgeschlossen.
17.6. Beim Löschen eines Kontos verfällt das GUTHABEN.
17.7. GUTHABEN kann nicht übertragen werden.
18. Änderungen der Lizenzbedingungen
18.1. Der ANBIETER ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Lizenzbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der KUNDE hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDENs, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Lizenzbedingungen auszugehen. Einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen der Lizenzbedingungen können auf diese Weise nicht umgesetzt werden.
19. Sonstiges
19.1. Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken.
19.2. Die hiermit getroffen Vereinbarung verdrängt etwaige zuvor abgeschlossene mündliche oder schriftliche Verträge.
- Anhang I: Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO
(Oktober 2023)
Anhang I AUFTRAGSVERARBEITERVERTRAG (“AVV”) nach Art 28 DSGVO
1. Eingangsbestimmungen
1.1. Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird zwischen
KUNDEN
im Folgenden mit „VERANTWORTLICHER“ bezeichnet einerseits
und
ANBIETER
im Folgenden mit „AUFTRAGSVERARBEITER“ bezeichnet andererseits abgeschlossen.
1.2. Definitionen
AUFTRAGSVERARBEITER bezeichnet einen Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 Datenschutz-Grundverordnung. Ein Auftragsverarbeiter in diesem Sinne ist, wer im Auftrag des VERANTWORTLICHEN DATEN verarbeitet.
DATEN bezeichnet personenbezogene Daten im Sinne des Art 4 Z 1 der Datenschutz-Grundverordnung.
DSGVO bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
HAUPTVERTRAG bezeichnet jenen Vertrag zwischen den VERTRAGSPARTEIEN, welcher dem gegenständlichen AVV zu Grunde liegt. Konkret ist dies der oben erwähnte Software-as-a-Service-Vertrag.
VERANTWORTLICHER bezeichnet einen Verantwortlichen im Sinne des Art 4 Z 7 Datenschutz-Grundverordnung. Ein Verantwortlicher in diesem Sinne ist, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von DATEN entscheidet.
Die VERTRAGSPARTEIEN umfassen den VERANTWORTLICHEN und den AUFTRAGSVERARBEITER.
1.3. Präambel
Gemäß Art 4 Z 8 DSGVO ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, oder andere Stelle, die personenbezogene DATEN im Auftrag des VERANTWORTLICHEN verarbeitet als AUFTRAGSVERARBEITER zu qualifizieren. In diesem Fall sind die VERTRAGSPARTEIEN dazu verpflichtet, einen Auftragsverarbeitervertrag im Sinne des Art 28 DSGVO abzuschließen. Durch Unterzeichnung des gegenständlichen AVV kommen die VERTRAGSPARTEIEN dieser Verpflichtung nach. Der Auftragsverarbeiter bietet hinreichend Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet ist (Art 28 Abs 1 DSGVO).
1.4. Neutralität der Geschlechter
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen abgesprochen.
2. Hauptteil
2.1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung (Art 28 Abs 3 DSGVO)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet, sobald der HAUPTVERTRAG endet. Der Gegenstand und die Art dieses AVV ergibt sich aus dem HAUPTVERTRAG und kann wie folgt zusammengefasst werden: Erbringung von Software-as-a-Service Leistungen (Bereitstellung der Software, Hosting, Wartungsleistungen, IT-Support, Anfragenverwaltung).
2.2. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen (Art 28 Abs 3 DSGVO)
Im Zuge der gegenständlichen AUFTRAGSVERARBEITUNG werden folgende Arten von DATEN von (i) Mitarbeitern des VERANTWORTLICHEN, (ii) Patienten des VERANTWORTLICHEN verarbeitet:
- Browsertyp (User-Agent),
- Öffentliche IP-Adresse und besuchte Seiten auf unserer Plattform inklusive Ein- und Ausstiegsseiten,
- Land,
- Betriebssystem,
- Display-Auflösung,
- Gerätedaten: Wir können personenbezogene Daten von Ihrem Gerät speichern. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z.B. MAC-Adresse),
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Zugriffs,
- E-Mail-Adresse,
- Vor- und Nachname,
- Postalische Anschrift,
- Name der Kontaktperson,
- Zahlungsdaten
- Geburtsdatum des Patienten,
- Anfragedaten
- Bevorzugte Uhrzeit und Ort der Therapie-Sitzung,
- Grund für Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen,
- Terminkalender
- Administrative Notizen
- Organisationsdaten (Priorisierung, Tags, ...)
2.3. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung (Art 28 Abs 3 lit a DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird DATEN nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung von DATEN an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der AUFTRAGSVERARBEITER unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der AUFTRAGSVERARBEITER dem VERANTWORTLICHEN diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
2.4. Verpflichtung zur Vertraulichkeit (Art 28 Abs 3 lit b DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der DATEN befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen.
2.5. Verpflichtung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (Art 28 Abs 3 lit c DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER gewährleistet, alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Eine genaue Nennung der technischen und organisatorischen Maßnahmen stellt der AUFTRAGSVERARBEITER auf Nachfrage zur Verfügung.
2.6. Unterstützungspflichten (Art 28 Abs 3 lit e DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.
2.7. Informationspflichten (Art 28 Abs 3 lit f DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden technischen Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen.
2.8. Rückgabe oder Löschung der Daten (Art 28 Abs 3 lit g DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistung alle DATEN nach Wahl des VERANTWORTLICHEN entweder löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der DATEN besteht.
2.9. Möglichkeit der Überprüfung (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird dem VERANTWORTLICHEN alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der im Art 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom VERANTWORTLICHEN oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglichen und dazu beitragen.
2.10. Informationspflicht bei Datenschutzverstoß (Art 28 Abs 3 lit h DSGVO)
Der AUFTRAGSVERARBEITER wird den VERANTWORTLICHEN unverzüglich darüber informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder Mitgliedstaaten verstößt.
2.11. Inanspruchnahme von Subauftragsverarbeitern (Art 28 Abs 4 DSGVO)
Nimmt der AUFTRAGSVERARBEITER die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrumenten zwischen dem VERANTWORTLICHEN und dem AUFTRAGSVERARBEITER gemäß diesem AVV festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Kommt der Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der erste AUFTRAGSVERARBEITER gegenüber dem VERANTWORTLICHEN für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen AUFTRAGSVERARBEITERS.
Aktuell werden folgende Subauftragsverabeiter eingesetzt:
Siehe Anhang Ia
Der VERANTWORTLICHE erteilt eine allgemeine Genehmigung, dass der AUFTRAGSVERARBEITER andere Subauftragsverarbeiter hinzuziehen darf. Der AUFTRAGSVERARBEITER hat den VERANTWORTLICHEN jedoch immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Subauftragsverarbeiter zu informieren. Der VERANTWORTLICHE hat das Recht, gegen derartige Änderungen einen Einspruch zu erheben (Art 28 Abs 2 DSGVO). Der AUFTRAGSVERARBEITER verpflichtet sich, dass die in Art 28 Abs 2 und 4 DSGVO genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters eingehalten werden (Art 28 Abs 3 lit d DSGVO).
3. Schlussbestimmungen
3.1. Teilunwirksamkeit/Salvatorische Klausel
Nichtige Bestimmungen einzelner Vertragsbestandteile dieses AVV berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An deren Stelle treten angemessene Ersatzbestimmungen, die im Lichte des Vertragszweckes, dem am nächsten kommen, was die VERTRAGSPARTEIEN gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt. Gleiches gilt bei vertragswidrigen Lücken. Im Zweifel gelten die Regeln des Art 28 DSGVO.
3.2. Anwendbares Recht
Diesem AVV (und sämtlichen damit in Verbindung stehenden Vertragsbestandteilen) liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
3.3. Gerichtsstand
Für die Beilegung von Streitigkeiten über die Gültigkeit des AVV (und sämtlichen damit in Verbindung stehenden Vertragsbestandteilen), aus dem Vertrag und nach Beendigung des Vertrages wird das für den Firmensitz des AUFTRAGSVERARBEITERS sachlich zuständige Gericht vereinbart.
3.3. Kosten
Die Kosten, welche im Zuge der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen, trägt jede Partei selbst. Sofern jedoch der AUFTRAGSVERARBEITER mit ungewöhnlich hohen Kosten in diesem Zusammenhang konfrontiert wird, behält er sich vor, entsprechende Kostenersatzansprüche geltend zu machen.
4. Vertragshierarchie
Dieser AVV bildet einen integrierten Bestandteil des HAUPTVERTRAGES. Im Falle eines Widerspruchs verdrängen die Bestimmungen des AVV jene des HAUPTVERTRAGES, sofern die betroffene Bestimmung primär eine Regelung im Sinne der DSGVO behandelt.
5. Anhänge
Der beigeschlossene Anhang bildet einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung und gilt als wirksam vereinbart.
Anhang Ia: Subauftragsverarbeiter
| Empfänger | Zweck der Datenverarbeitung | Sitz | Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Hosting | Deutschland | Innerhalb der EU |
| AWS, Amazon Inc | Cloud Computing Provider | USA | EU-US-Data-Privacy Framework: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?id=a2zt0000000TOWQAA4&status=Active |
| Stripe, Inc | Payment Provider | USA | EU-US-Data-Privacy Framework: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?id=a2zt0000000TQOUAA4&status=Active |
| Okta, Inc | Identity-Identifizierungs-Tool (Zugriffsmanagement) | USA | Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c DSGVO |
| Gandi SAS | Domain, E-Mail-Server | Frankreich | Innerhalb der EU |
| Google Ireland Limited | Analytics | Irland | Innerhalb der EU |
Urheber dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: RA Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M.; www.digital-recht.at
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